Die Evangelisch-reformierte Kirche hat ihre Handlungsempfehlungen aktualisiert, wie im kirchlichen Leben mit dem neuartigen Corona-Virus umgegangen werden sollte.
Sie empfiehlt allen Kirchengemeinden, ab sofort die Gottesdienste abzusagen. Dies gilt auch für die in den kommenden Wochen geplanten Konfirmationen. Weiterhin gilt die Empfehlung, kirchliche Freizeiten nicht durchzuführen. Die endgültige Entscheidung trifft jede Kirchengemeinde vor Ort.
Quelle: https://www.reformiert.de/nachricht/corona-virus-hinweise-zum-umgang-im-gemeindeleben.html
Empfehlungen der Evangelisch-reformierten Kirche zum Umgang mit dem Corona-Risiko im gemeindlichen Leben (aktualisierte Fassung vom 13.3.2020)
Die sich abzeichnende Corona-Epidemie stellt unseren Gemeinsinn und unsere Besonnenheit auf die Probe. Der verantwortliche Umgang mit den Risiken ist auch für Kirche und Gemeinden eine besondere Herausforderung. Unsere Gottesdienste sind öffentliche Veranstaltungen. Wir tragen Mitverantwortung für den Schutz der Teilnehmenden und für unsere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Ganz besonders müssen wir auf den Schutz kranker und älterer Menschen achten.
Grundsätzlich gelten selbstverständlich für alle Kirchengemeinden, für Synodalverbände und kirchliche Einrichtungen die Vorgaben und Empfehlungen der staatlichen und kommunalen Behörden zur Prävention. In den Landkreisen gelten dabei derzeit unterschiedliche Regelungen.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Konkrete Entscheidungen treffen die leitenden kirchlichen Gremien vor Ort.
Für diese geben wir folgende Empfehlungen:
Gottesdienst
Aufgrund der veränderten öffentlichen Empfehlungen zum Schutz vor der Infektion mit dem Corona-Virus raten wir jetzt allen unseren Kirchengemeinden, ab sofort alle Gottesdienste abzusagen. Die neuen Einschätzungen von Bundesregierung, Landesregierung und Landkreisen haben uns dazu bewogen, unsere Empfehlung von gestern zu verändern.
Wie wir als Kirche und Gemeinde dennoch die Karwoche und das Osterfest angemessen gestalten können, dazu werden wir in den nächsten Tagen Vorschläge machen.
Taufen, Trauungen und Beerdigungen
Bei Taufen, Trauungen und Bestattungen ist der Kreis der teilnehmenden Menschen in der Regel überschaubar und abgrenzbar. Es sollte mit den Familien besprochen werden, ob diese Gottesdienste stattfinden können. Ebenso, welche Schritte unternommen werden, um ein Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Wenn solche Gottesdienste stattfinden, sollte die Möglichkeit der Handhygiene vorhanden sein und Körperkontakte vermieden werden.
Berührungen beim Segnen eines Kindes oder eines Paares müssen nicht unterbleiben, wenn die Pastorin oder der Pastor vorher die notwendige Handhygiene durchgeführt hat und dies den Beteiligten mitteilt. Zur Handhygiene verweisen wir auf die Empfehlungen unserer arbeitsmedizinischen Betreuungsstelle des B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH.
https://www.bad-gmbh.de/dossiers/coronavirus/
Insbesondere bei Familienfeiern mit Gästen aus verschiedenen Regionen empfiehlt sich eine namentliche Erfassung derer, die am Gottesdienst teilnehmen. Diese Vorsichtsmaßnahme dient ausschließlich für den Fall, dass im Nachhinein Übertragungswege festgestellt werden müssen.
Konfirmationen
Für Konfirmationen gilt die Empfehlung für Gottesdienste, die bislang bis zum 19. April 2020 befristet ist.
Die verantwortlichen Gremien mögen sehr bald Kontakt zu den Familien aufnehmen, um sie an dieser Entscheidung zu beteiligen. Dabei sollte auch die Möglichkeit der (elektronischen) Rückmeldung angeboten werden.
Wir empfehlen sehr, sich auch mit den benachbarten Kirchengemeinden abzustimmen.
Abendmahl
Die Verkündigung des Evangeliums geschieht in Wort und Sakrament. In beiden kommt das ganze Wort Gottes zu uns Menschen. Es kann aber Zeiten geben, wo das Abendmahl, auch für längere Zeit, nicht gefeiert wird.
Wir empfehlen, in aller Regel bis auf weiteres auf die Feier des Abendmahls zu verzichten.
Wenn das Abendmahl gefeiert wird, muss dies immer unter strikter Beachtung hygienischer Vorgaben geschehen. Das bedeutet im Einzelnen:
• Die Austeilenden führen unmittelbar vor der Austeilung die erforderliche Handhygiene durch.
• Die Elemente werden ausgeteilt und nicht unter den Kommunikantinnen und Kommunikanten weitergereicht.
• Es sollte der Einzelkelch genutzt und auf den Gemeinschaftskelch verzichtet werden.
• Auf Körperkontakte beim Friedensgruß oder bei der Entlassung aus dem Kreis wird verzichtet.
Konfirmanden-, Jugend und Familienfreizeiten
Geplante Freizeiten haben einen langen Vorlauf. Eine Absage ist mit Ausfall- und Stornokosten verbunden und muss daher gut überlegt werden. Bei Freizeiten sind jedoch in der Regel viele Menschen auf engem Raum zusammen und das Infektionsrisiko deshalb hoch.
Unsere Empfehlungen:
• Trotz der Probleme, die durch eine Absage einer Freizeit entstehen, empfehlen wir, in den kommenden Wochen und Monaten keine Freizeiten durchzuführen.
• Es werden in aller Regel Ausfall- und Stornokosten entstehen. Diese sind nicht durch eine Versicherung abgedeckt.
• Die Landeskirche prüft derzeit, ob sie sich an den Ausfallkosten beteiligen kann.
Kirchliche Großveranstaltungen und Konzerte – Chorproben u.a.
Für alle größeren Veranstaltungen und Tagungen, die in den kommenden Wochen geplant sind, empfehlen wir eine Verschiebung oder Absage.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise_fur_grossveranstaltungen/
Auch Probentermine von Chören sind mit Risiken behaftet. Hier ist zu überlegen, ob diese nicht für eine Zeit ausgesetzt werden sollten.
Kindertagesstätten und Schulen
Für alle kirchlichen Kindertagesstätten und Krippen gilt selbstverständlich die von der Landesregierung angeordnete Schließung. Darüberhinaus beachten Sie bitte die besondere Anweisungen der Behörden (vor allem der Gesundheitsämter).
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen.
Dienstreisen, Besprechungen und Konferenzen
Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Notwendige Besprechungen sollten als Telefonkonferenz durchgeführt werden.
Arbeits- und dienstrechtliche Fragestellungen
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragenstellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus.
Leer, den 13. März 2020
Kirchenpräsident Dr. Martin Heimbucher