Corona-Virus: Öffentliches Versammlungsverbot erlassen

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  • Beitrag veröffentlicht:17. März 2020

Quelle: https://www.reformiert.de/nachricht/neue-hinweise-zum-umgang-mit-corona.html

Die Bundesländer haben weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben wegen der Gefährdung durch das Corona-Virus verordnet. Dazu gehört ein Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen. Darunter fallen auch alle kirchlichen Veranstaltungen. Die behördliche Anordnung gilt ab sofort derzeit bis zum 18. April 2020.

Die Evangelisch-reformierte Kirche fasst in dem folgenden Leitfaden zusammen, was diese Anordnungen für das gemeindliche Leben bedeuten.

Foto: Christian Daum / pixelio.de

Regelungen in der Evangelisch-reformierten Kirche zum Umgang mit dem Corona-Risiko im gemeindlichen Leben
(aktualisierte Fassung vom 17.3.2020, 10.30 Uhr)

Die beginnende Corona-Epidemie stellt unseren Gemeinsinn und unsere Besonnenheit auf die Probe. Der verantwortliche Umgang mit den Risiken ist auch für Kirche und Gemeinden eine besondere Herausforderung. Wir tragen Mitverantwortung für den Schutz unserer Gemeindeglieder und für unsere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Ganz besonders müssen wir auf den Schutz kranker und älterer Menschen achten. Wir wollen Wege finden, wie wir gerade in dieser Ausnahmesituation die Botschaft des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung miteinander teilen und an andere weitergeben können.

Die durch staatliche Behörden angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten zwingend auch für alle Kirchen, Kirchengemeinden und kirchlichen Organisationen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Gottesdienste
Aufgrund der behördlichen Veranstaltungsverbote müssen ab sofort alle Gottesdienste abgesagt werden

Wie wir als Kirche und Gemeinde dennoch die Passionszeit und das Osterfest angemessen gestalten können, dazu werden wir in den nächsten Tagen Vorschläge machen.

Taufen – Trauungen – Beerdigungen
Taufen und Trauungen müssen verschoben werden.

Andachten aus Anlass von Bestattungen können nur noch unter freiem Himmel abgehalten werden; also am Grab, am Sarg oder an der Urne. Der Kreis der teilnehmenden Menschen muss so klein wie möglich gehalten werden. Teilnehmen können ausschließlich: Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person, Kinder (ohne Partner/in) sowie Eltern. Bitte achten Sie darauf, dass die teilnehmenden Menschen einen ausreichenden Abstand zueinander einhalten.

Gemeindebüros
Wir empfehlen, Gemeindebüros für die Öffentlichkeit zu schließen. Postzustellung sollte weiterhin möglich sein. Bitte vermeiden Sie Körperkontakt.

Kirchen
Kirchen müssen als Versammlungs- und Andachtsorte geschlossen werden.

Konfirmationen – Konfirmandenunterricht
Konfirmationen, die bis zum 18. April stattfinden, müssen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Für alle Konfirmationen danach empfehlen wir eine Verschiebung.

Die Verantwortlichen mögen sehr bald Kontakt zu den Familien aufnehmen, um sie darüber zu informieren. Eine digitale Kommunikationsstruktur mit dem Kreis der Konfirmandinnen und Konfirmanden sollte auf- oder ausgebaut werden.

Konfirmanden-, Jugend- und Familienfreizeiten
Bei Freizeiten sind in der Regel viele Menschen auf engem Raum zusammen und das Infektionsrisiko deshalb hoch.

So lange das Veranstaltungsverbot gilt, dürfen keine Freizeiten durchgeführt werden.

Es werden vermutlich Ausfall- und Stornokosten entstehen. Diese sind nicht durch eine Versicherung abgedeckt. Die Landeskirche prüft derzeit, inwieweit sie sich an den Ausfallkosten beteiligen kann.

Kirchliche Veranstaltungen – Konzerte – Chorproben u.a.
Alle Veranstaltungen, Versammlungen und Tagungen, die in den kommenden Wochen geplant sind, müssen abgesagt werden. Dies gilt derzeit bis zum 18. April.

Kindertagesstätten
Für alle kirchlichen Kindertagesstätten und Krippen gilt selbstverständlich die von der Landesregierung angeordnete Schließung. Darüber hinaus beachten Sie bitte die besonderen Anweisungen der Behörden (vor allem der Gesundheitsämter).

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Niedersachsen.

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise_fur_schulen_und_kitas/hinweise-fur-schulen-und-kindertagesstatten-185451.html

Dienstreisen, Besprechungen und Konferenzen
Grundsätzlich empfehlen wir allen hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden einen Verzicht auf Dienstreisen. Notwendige Besprechungen sollten als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.

Arbeits- und dienstrechtliche Fragestellungen
Bei arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragenstellungen orientieren wir uns an den Hinweisen des Landes Niedersachsen zum Umgang mit dem Corona-Virus.

Leer, den 17. März 2020

Diese Regelungen hat das Moderamen der Gesamtsynode am 17. März 2020 einstimmig beschlossen. Es bittet die Kirchenräte/Presbyterien und Moderamina der Synodalverbände dringend, sich diese zu eigen zu machen. Der Kirchenpräsident wird gebeten, die Regelungen situationsbedingt anzupassen.